Eine runde und sichere Sache: unsere Winter-Kompletträder

„Von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, sollten Sie Ihre Sommerreifen in den Winterschlaf schicken. Spätestens wenn die Temperaturen winterlich werden, sorgen nur Winterreifen für optimale Sicherheit und Leistung. Zudem können falsche Reifen richtig teuer werden mit bis zu 120 EUR Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Gute Gründe für unsere Mitsubishi Winter-Kompletträder. Sie zeichnen sich durch höchste Material- und Verarbeitungsqualität sowie lange Laufleistung aus. Deswegen verfügen unsere Winter-Kompletträder der Saison 2017 / 18 alle über 36 Monate Reifengarantie1. So kommen Sie sicher und zuverlässig durch den nächsten Winter – und die danach.
36 Monate Reifengarantie
Ob Nägel, Bordsteinkanten oder Vandalismus: Manchen Situationen sind auch die besten Reifen nicht gewachsen. So ärgerlich eine Reifenpanne ist, so unerwartet kommt sie. Da ist es gut, wenn Sie eine Reifengarantie haben. Bei uns heißt das für Sie: 36 Monate sorgenfreies Fahren.
Die Reifengarantie
- bietet Ihnen Investitionssicherheit sowie schnelle und zuverlässige Hilfe im Schadensfall
- umfasst alle beim Mitsubishi Partner neu gekauften Kompletträder2 und Reifen2
- deckt Reifenpannen jeglicher Art ab sowie Schäden durch Vandalismus und Diebstahl3
- lässt sich im Schadensfall einfach durch Vorlage des Kaufbelegs in Anspruch nehmen
- ermöglicht die schnelle Abwicklung beim Kauf der Ersatzbereifung direkt beim Mitsubishi Partner
Welche Schäden werden abgedeckt?
Reifenpannen jeglicher Art, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, z. B.- Schäden durch spitze Gegenstände
- Reifenplatzer
- Bordsteinschäden
- Vandalismus / Diebstahl3
Welche Leistungen umfasst die Garantie?
Die Reifengarantie beinhaltet die Wiederbeschaffungskosten beschädigter oder entwendeter Reifen (ohne Montage / Wuchten), wenn sie bei einem teilnehmenden Mitsubishi Partner neu gekauft werden. Ansprüche aus Sachmängel- und Produkthaftung bleiben durch die Reifengarantie unberührt. Vergütet wird der prozentuale Anteil am Brutto-Rechnungsbetrag, gestaffelt nach Kaufdatum des beschädigten Reifens:
- 0 – 3 Monate = 100 %
- 4 – 6 Monate = 80 %
- 7 – 9 Monate = 70 %
- 10 – 12 Monate = 60 %
- 13 – 18 Monate = 45 %
- 19 – 24 Monate = 30 %
- 25 – 36 Monate = 15 %